Bauordnung für Wintergärten beachten
Bevor ein Wintergarten oder Überdachung gebaut werden kann, haben Bauherr, Planer und Fachbetrieb unbedingt zu beachten:
Jede überdachte Pergola und jeder Wintergarten ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig.
Der Fachplaner (Wintergarten-Fachbetrieb) sollte sich mit der Landesbauordnung und ihren Details bestens vertraut machen, so z. B. auch mit dem jeweiligen Abstandsflächen, denn er allein ist für alles verantwortlich was er baut; der Kunde übernimmt als Laie keine Haftung. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer nicht von dieser Pflicht entbinden: der Ersteller ist haftbar.
Der Planer muss eine genehmigungsfähige Planung vornehmen, die auch die Statik, Besonderheiten für Denkmal geschützte Gebäude, Sonnen- und Brandschutz einschließen.
Bei einer Eigentumswohnanlage beispielsweise müssen alle Miteigentümer unabhängig von einer Baugenehmigung zustimmen.
Bei Reihenhäusern ist der Brandschutz und die Überhöhung der nicht-transparenten Anschlußwand zum Nachbarn besonders zu beachten.
Bei gewerblicher Nutzung (z.B.Hotel, Pflegeheim, Büro etc.)sind weitere Brandschutzvorschriften zu beachten z.B. beidseitig 5 m Brand-Überschlagbereich (Bauteile F90), oben ebenfalls F90 z.B. keine zu öffnenden Fenster.
Bei Erneuerung / Teilerneuerung bestehender und genehmigter oder bereits in genehmigten Bauzeichnungen eingetragene Wintergärten und Überdachungen sollten Sie vor Abriss mit uns sprechen, damit Neugenehmigungen möglichst vermieden werden.
Die Fachplaner von Metallkonzept beraten unverbindlich und sachverständig und erstellen auf Wunsch alle zur Genehmigung erforderlichen Unterlagen einschließlich Lagepläne und Unterschrift eines Bauvorlageberechtigten nach LBO NRW (Landes-Bauordnung)
ÜBRIGENS: Bei Metallkonzept kein Risiko für den Kunden:
Sollte ein von uns ausgearbeiteter Bauantrag nicht genehmigt werden, so entstehen dem Kunden bei Auftrags-Rücktritt außer den Ausarbeitungs- und Genehmigungsauslagen keine weiteren Kosten.